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Warum sollten Sie Mitglied im Joomla! Deutschland e. V. werden ? Weil wir unseren Mitgliedern etwas zu bieten haben:
Gestalten Sie unseren Verein als aktives Mitglied mit und bringen Ihre Ideen ein. Sie sind uns als persönliches oder kooperatives Mitglied jederzeit herzlich willkommen! Ihre Spendengelder und Mitgliedsbeiträge helfen uns unsere Arbeit und unsere Projekte zu verwirklichen und auch dauerhaft zu sichern. Natürlich sind auch Ihre Sachspenden wichtig! Nicht zuletzt: Ihre Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenquittung aus. Zweck des Vereins ist in der Satzung vom 27.07.2008 folgendermaßen definiert: § 2. Zweck 2.1. Die Förderung der Nutzung Freier Software (so genannter OpenSource Software), der Möglichkeiten der freien Kommunikation und zur Verfügungsstellung von Informationen im Internet. Joomla! Deutschland Verein fördert die allgemeine und berufliche Fort- und Weiterbildung, indem er das fachliche Grundwissen und die Akzeptanz der Bevölkerung, im Umgang mit den neuen Medien. Der Verein stellt dabei selbstlos für die Allgemeinheit entsprechende Informationen, Software sowie Dienste zur Verfügung stellt. Im Besonderen Fokus des Vereins steht:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag kann der Beitragsordnung vom 27.07.2008 entnommen werden. Beitragsordnung des Joomla! Deutschland e.V. § 1 Grundlage Die Mitglieder des Joomla! Deutschland e.V. zahlen gemäß § 6 der Satzung des Vereins einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. § 2 Aufnahmegebühr Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. § 3 Jahresbeitrag Gemäß Festsetzung der Mitgliederversammlung am 27.07.2008 staffelt sich der Jahresbeitrag wie folgt:
Fördermitglieder können die Höhe des Förderbeitrages frei unter Beachtung der Untergrenze wählen. Ein Fördermitglied kann an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen. Der Vorstand kann in besonderen Fällen den Jahresbeitrag für natürliche Personen für eine begrenzte Zeit verringern oder aussetzen. § 4 Verfahren und Fälligkeit Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel durch Abbuchung des Jahresbeitrags jeweils zum 31.03. des laufenden Jahres. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angaben der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen wollen, zahlen den Jahresbeitrag auf das Konto der Joomla! Deutschland e.V. jeweils bis spätestens zum 31.03. des laufenden Jahres. Neue Mitglieder zahlen unabhängig von Eintrittsdatum den vollen Jahresbeitrag. Kündigende Mitglieder zahlen im Jahr der Kündigung letztmalig den vollen Jahresbeitrag. § 5 Inkrafttreten Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.07.2008 bestätigt und tritt ab dem Datum der Eintragung in Kraft. Bitte ausdrucken und per Post zusenden - nicht faxen, Danke! |


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